Ja, in bestimmten Fällen ist die Errichtung einer Blitzschutzanlage in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Gebäude wie Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen, Industrieanlagen und Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen sind nach den österreichischen Normen (z.B. ÖVE/ÖNORM EN 62305) oft verpflichtet, eine Blitzschutzanlage zu errichten. Für private Wohnhäuser gibt es keine generelle Pflicht, es wird aber empfohlen, besonders in blitzgefährdeten Gebieten.Ja, in bestimmten Fällen ist die Errichtung einer Blitzschutzanlage in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Gebäude wie Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen, Industrieanlagen und Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen sind nach den österreichischen Normen (z.B. ÖVE/ÖNORM EN 62305) oft verpflichtet, eine Blitzschutzanlage zu errichten. Für private Wohnhäuser gibt es keine generelle Pflicht, es wird aber empfohlen, besonders in blitzgefährdeten Gebieten.